Wir rüsten historische Türen mit dem selbst entwickelten Historical Protector verdeckt auf EI30 oder EI60 auf und dokumentieren die Arbeiten inklusive Plakette. Zudem fertigen wir neue Brandschutztüren sowie geprüfte Steigschacht- und Elektrofronten. Auch Wartungen und Reparaturen gehören zu unserem Angebot.
Wir fertigen Brandschutztüren nach Mass und rüsten geeignete bestehende Türen mit geprüften Brandschutzelementen auf. Je nach Anforderungen verbinden wir den Brandschutz mit weiteren Funktionen.
Unser Angebot:
Für Steigschächte und Elektroinstallationen fertigen wir geprüfte Schacht-Installations-Elektrofronten der Feuerwiderstandsklasse EI30 und der Brandverhaltensgruppe RF1. Die Produktbeschriebe enthalten die technischen Angaben und die zugehörigen VKF-Anerkennungen: Nr. 25196 für Typ B/C/D und Nr. 26066 für Typ E.
Unser Angebot:
EI30 und EI60 bezeichnen die Feuerwiderstandsklassen eines Bauteils, zum Beispiel einer Tür, Wand oder Schachtfront. „E” steht für Raumabschluss und „I” für Wärmedämmung. Das bedeutet, dass das Bauteil unter festgelegten Prüfbedingungen den Durchtritt von Flammen und heissen Gasen verhindert und den Temperaturanstieg auf der vom Feuer abgewandten Seite begrenzt. Die Zahl gibt die Dauer in Minuten an: 30 bzw. 60 Minuten.
Gem. den Schweizerischen Brandschutzvorschriften der VKF bezeichnet „RF1” die Brandverhaltensgruppe „kein Brandbeitrag”. Dazu gehören nicht brennbare Baustoffe, wie beispielsweise entsprechend klassifizierte Brandschutzplatten. Unter den festgelegten Prüfbedingungen tragen diese nicht zum Brand bei.
RF1 beschreibt das Brandverhalten eines Baustoffs, während die Bezeichnungen EI30 und EI60 den Feuerwiderstand eines Bauteils, beispielsweise einer Tür oder Schachtfront, beschreiben. Die Bezeichnung „EI30-RF1” bedeutet, dass das Bauteil 30 Minuten Feuerwiderstand mit Raumabschluss und Wärmedämmung bietet und die Anforderungen an das Brandverhalten der Konstruktion gemäss RF1 erfüllt.
Eine VKF-Anerkennung bestätigt die Anwendbarkeit eines Brandschutzprodukts gemäss den Schweizer Brandschutzvorschriften. Grundlage hierfür sind Prüfnachweise sowie eine technische Beurteilung der Konstruktion. In der Anerkennung ist festgehalten, welche Brandschutzeigenschaften nachgewiesen sind und unter welchen Bedingungen das Produkt eingesetzt werden darf.
Sie gilt für die beschriebene Konstruktion und ihren festgelegten Anwendungsbereich. Deshalb müssen beispielsweise Abmessungen, Materialien und Einbau den Angaben im Anerkennungsnachweis entsprechen. Anerkannte Produkte sind im VKF-Brandschutzregister aufgeführt.
Die Brandschutzplakette kennzeichnet eine Brandschutztür oder ein brandschutztechnisch aufgerüstetes Element und ermöglicht so die Zuordnung zu den entsprechenden Nachweisen und dokumentierten Arbeiten. Dadurch werden spätere Kontrollen, Wartungen und Reparaturen erleichtert.
Die Plakette ersetzt jedoch weder die technische Dokumentation noch die regelmässige Kontrolle. Entscheidend ist, dass das gekennzeichnete Element der nachgewiesenen Konstruktion entspricht und seine Funktion dauerhaft gewährleistet bleibt.
Täglich in Dällikon, Zürich und Umgebung unterwegs, lösen wir Service- und Reparaturfälle schnell und unkompliziert – vom Einbruch- oder Glasschaden bis zur Reparatur von Einbaumöbeln und Kellerabteilen.
Wir reparieren:
Unsere Referenzen zeigen neue Brandschutztüren und historische Türen, die wir brandschutztechnisch aufgerüstet haben. Entdecken Sie unsere Arbeiten an Gebäuden mit besonderen Brandschutzanforderungen.